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Rettungsgasse

Ab 1.1.2012 ist in Österreich die Rettungsgasse Pflicht!

Jeder von uns kennt die Situation wenn sich plötzlich ein Stau auf der Autobahn oder Schnellstraße bildet und der Verkehrsfluss zum erliegen kommt. Abgesehen von der Verkehrsüberlastung ist dafür auch meist ein Unfall die Ursache. Ein Unfall, bei dem möglicherweise Menschenleben auf dem Spiel stehen, welche schnellstmöglich Medizinisch versorgt werden müssen. Hier ist es ein Muss, dass die Hilfskräfte, in erster Linie Feuerwehr und Rettung, den Unfallort schnellstmöglich auf direktem Weg erreichen können. In der Vergangenheit viel leichter als gesagt und somit kam das Gesetz der Rettungsgasse.

Wie war es eigentlich bis jetzt?
Bildete sich unfalldingt auf einer Autobahn oder Schnell- sowie Autostraße ein Stau, erreichten die Einsatzkräfte meist nur im Zick-Zack-Kurs die Unfallstelle. Dadurch gingen sehr wertvolle Minuten verloren, und dies hatte zur Folge, dass vielen Unfallopfern nicht mehr in entsprechender Form geholfen werden konnte.

 

Wie sollte es nun in Zukunft sein?
Bei Staubildung auf Autobahnen, Schnell- sowie Autostraßen, also im Wesentlichen auf Verkehrswegen wo die Vignettenpflicht besteht, ist vorausschauend die Rettungsgasse für Feuerwehr, Rettung, Polizei sowie Straßen- und Pannendienst zu bilden, um all diesen Einsatzfahrzeugen ein rasches und gefahrloses Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen. Wohlgemerkt, nicht im Eigeninteresse sondern ausschließlich im Interesse gefährdeter oder verletzter Personen! Das kann jeder sein – es könnte auch Sie, womöglich völlig schuldlos, treffen! Bitte denken Sie daran!

Wie ist diese Rettungsgasse zu bilden?
Es gilt immer, dass die Fahrzeuge in der linken Spur an den linken und die Fahrzeuge in der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand, inklusive Nutzung eines vorhandenen Pannenstreifens, fahren. Wenn nun mehr als zwei Fahrstreifen in einer Richtung fahren die Fahrzeuge zur Verfügung stehen, dann fahren die Autos in der linken Spur an den linken, jene auf allen anderen Spuren an den rechten Fahrbahnrand. Dies gilt natürlich wieder unter Nutzung des Pannenstreifens, falls dieser vorhanden ist.

Wo liegen nun die Vorteile einer solchen Rettungsgasse?
Nun, die Vorteile als solche liegen klar auf der Hand:

  1. Durch sie können die Hilfskräfte einen Einsatzort schneller erreichen.
  2. Durch dieses Gesetz herrscht nun eine einheitlichen Regelung, wie sie etwa auch in Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien gilt. Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen Spuren nach rechts.
  3. Da dies jetzt eine gesetzliche Grundlage ist, wird das Zuwiderhandeln gegen dieses Gesetz mit bis zu mehr als € 2.000,00 geahndet.

 

Wann immer Sie in einen Stau auf der Autobahn, auf einer Schnell- oder Autostraße geraten, denken Sie bitte als Fahrer stets an die Bildung der Rettungsgasse, im Idealfall weniger als gesetzliche Verpflichtung sondern vielmehr als „Hilfe für die Helfer“!

Weitere wertvolle Informationen hierzu finden Sie unter www.rettungsgasse.com

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